Ihre Anwälte für Verwaltungsrecht in Wiesbaden

Das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern wird durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Gesetzen geregelt. Der Bürger erlebt den Umgang mit Verwaltungsbehörden regelmäßig als schwerfällig und zäh, wenig nachvollziehbar und manchmal sogar als willkürlich. Mit jahrelanger Erfahrung auf den unterschiedlichsten Gebieten des Verwaltungsrechts begleiten wir Sie mit Ihrem konkreten Anliegen auf jedem Gang durch Behörden oder Ämter.

Rund um das Verwaltungsrecht sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten für Sie tätig:

Öffentliches Baurecht

Von der Frage, ob Sie überhaupt eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben benötigen, bis hin zur Frage welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um die Genehmigung zu erhalten.
Interessenwahrnehmung gegenüber dem Bauamt bei Versagung der Baugenehmigung oder auch bei unangemessenen Auflagen und Beschränkungen.

Hochschul- und Prüfungsrecht

Individuelle Beratung über das Thema Zugang zum Studienplatz, Erstellung Ihres BAföG-Antrages und Interessenwahrnehmung gegenüber dem zuständigen Amt bei Versagung der Genehmigung.
Prüfungsanfechtung sowohl von Vor- und Abschlussprüfungen als auch von Zwischenprüfungen.
Verfassen einer Gegenvorstellung sowie Einlegung eines Widerspruchs, im Falle der Ablehnung auch Einreichung der Klage.

Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht auf weiteren Gebieten des Verwaltungsrechts:

Ausländerrecht

Asyl- und Aufenthaltsrecht einschließlich Rechtsschutz gegen Abschiebung und Ausweisung.
Ebenso die Erstellung des Antrags für den Familien- und Ehegattennachzug.
Auch Vertretung im Einbürgerungsverfahren, sowie des Verfahrens zur Erwerbstätigkeit von Ausländern und Beantragung der Arbeitserlaubnis.

Umweltrecht

Individuelle Beratung rund um den Immissionsschutz, das Abfallrecht, sowie das Wasserrecht und das Bodenschutzrecht.

Aufgrund jahrelanger Erfahrung in den unterschiedlichen verwaltungsrechtlichen Gebieten beraten wir Sie zielgerichtet und erfolgsorientiert über Ihre rechtlichen Möglichkeiten gegenüber der zuständigen Fachbehörde.
Sind Sie mit einer Behördenentscheidung nicht einverstanden? Wir prüfen und erläutern Ihnen die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels. Wir begleiten Sie durch das Widerspruchsverfahren und nehmen Ihre Interessen vor den Verwaltungsgerichten wahr. Dies schließt ebenfalls Ihre Interessenvertretung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ein.

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